Glossar

Glossar — Begriffe der Fahrausbildung.

53 Fachbegriffe rund um Praxis, Theorie, Recht und Betrieb — sauber recherchiert, mit Primärquellen und Verweisen ins Wissen-Hub.

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Kategorie: Praxis

Manöver, Beobachtung, Sonderfahrten.

  • Ausgleichsfahrt — Eine Ausgleichsfahrt ist eine zusätzliche Übungsstunde, mit der eine identifizierte Schwäche gezielt aufgearbeitet wird — etwa nach einer schwachen Sonderfahrt oder vor der Prüfungsfahrt.
  • Autobahnfahrt — Die Autobahnfahrt ist eine der drei Sonderfahrt-Arten in Klasse B: Pflicht sind 4 Stunden auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. Geprüft werden Auf-/Abfahren, Spurwechsel, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand.
  • Beobachtungspflicht — Beobachtungspflicht bedeutet: Wer am Verkehr teilnimmt, muss durchgehend Spiegel, Schulterblick und Verkehrsumgebung kontrollieren. In der Prüfung wird das Fehlen als sicherheitsrelevanter Mangel bewertet.
  • Grundfahraufgabe — Grundfahraufgaben sind die in Anlage 7 FeV festgelegten Pflicht-Manöver der praktischen Prüfung — z. B. Rückwärtsfahren, Einparken, Bremsen aus höherer Geschwindigkeit, Wenden auf engem Raum.
  • Innerortsfahrt — Innerortsfahrt bezeichnet das Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften. In Ausbildung und Prüfung gehören dazu etwa Verkehrsbeobachtung, Spurwechsel, Abbiegen und der Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmenden.
  • Nachtfahrt — Die Nachtfahrt ist eine der drei Sonderfahrt-Arten in Klasse B: Pflicht sind 3 Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit. Trainiert werden Lichthupe, Fernlicht-Nutzung, Sehgewohnung und reduzierte Sicht.
  • Netzwerkübungsort — Übungsort aus dem gemeinsamen Netzwerk teilnehmender Fahrschulen. Schulen im 10-km-Umkreis teilen ihre Übungsorte freiwillig — wer beiträgt, sieht auch. Schulzuordnung bleibt anonym.
  • Prüfungsfahrt — Die Prüfungsfahrt ist die praktische Fahrprüfung in Klasse B: 45 Minuten Fahrzeit auf vom Prüfer gewählter Strecke, dazu Grundfahraufgaben. Sie wird nach Anlage 7 FeV bewertet.
  • Schulterblick — Der Schulterblick ist der direkte Blick über die Schulter in den toten Winkel. Er ergänzt die Spiegelkontrolle, etwa beim Anfahren, Fahrstreifenwechsel und Abbiegen.
  • Sicherheitsabstand — Sicherheitsabstand ist der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, der in der Regel auch bei dessen plötzlichem Bremsen ein Anhalten dahinter ermöglicht (§ 4 StVO).
  • Sonderfahrt — Sonderfahrten sind die zwölf gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrten in Klasse B: fünf Überland, vier Autobahn, drei bei Dämmerung oder Dunkelheit. Jede dauert 45 Minuten.
  • Standardstunde — Eine Standardstunde ist eine reguläre Übungsfahrstunde der praktischen Grundausbildung ohne Sonderfahrt-Status. Umfang und nächste Übungsziele richten sich nach dem Ausbildungsstand.
  • Überlandfahrt — Die Überlandfahrt ist eine der drei Sonderfahrt-Arten in Klasse B: Pflicht sind 5 Stunden auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen. Schwerpunkt: höhere Geschwindigkeiten, Überholen, Kurven-Antizipation.
  • Übungsort — GPS-verankerter Punkt auf der Karte, den eine Fahrschule als Pflicht-Übungsstelle definiert. Wird automatisch als abgefahren markiert, sobald ein Schüler im 30-m-Radius vorbeifährt.

Kategorie: Theorie

Pflichtstunden, Klassen, Prüfung.

  • B197 — B197 ist die seit 2021 mögliche Schaltzulassung: Wer auf Automatik prüft und mind. 10 Schaltfahrstunden plus Schalt-Abschlusstest absolviert, bekommt eine vollwertige Klasse B mit Schaltberechtigung.
  • BF17 — BF17 ist das Begleitete Fahren ab 17: Klasse-B-Erwerb mit 17 Jahren, danach Pflicht-Begleitung durch eingetragene erfahrene Fahrer:innen bis zum 18. Geburtstag.
  • Klasse B — Klasse B ist die Standard-Pkw-Fahrerlaubnis: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit max. 8 Sitzplätzen, plus Anhänger bis 750 kg. Ab 17 Jahre als BF17 möglich.
  • Theorieprüfung — Die Theorieprüfung ist die computerbasierte Wissensprüfung vor der praktischen Prüfung. Klasse B: 30 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte (kein Bestehen ab 11), Dauer ca. 45 Minuten.
  • Theoriestunden-Pflicht — Klasse-B-Anwärter:innen müssen 14 Theorie-Doppelstunden absolvieren: zwölf Grundstoff plus zwei klassenspezifischer Zusatzstoff. Jede Doppelstunde hat 90 Minuten.

Kategorie: Recht

FeV, Eignung, MPU, Probezeit.

  • Ausbildungsfahrlehrer — Ein Ausbildungsfahrlehrer ist ein:e Fahrlehrer:in mit Sonderqualifikation, der/die berechtigt ist, angehende Fahrlehrer:innen während der praktischen Ausbildung anzuleiten — geregelt im Fahrlehrergesetz.
  • Begleitetes Fahren (BF17) — Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht nach bestandener Prüfung das Fahren mit Klasse B beziehungsweise BE ab 17 Jahren. Bis 18 muss eine eingetragene Begleitperson mitfahren; eine 1.000-km-Pflicht vor der Prüfung besteht nicht.
  • E-Rechnung — Eine E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung nach EN 16931, deren Daten maschinenlesbar sind — nicht bloß ein PDF-Bild. Seit dem 1.1.2025 gilt im deutschen B2B-Bereich eine Empfangs- und schrittweise Ausstellungspflicht.
  • E-Signatur — Eine E-Signatur besteht aus elektronischen Daten, die zum Unterzeichnen verwendet werden. Die Anforderungen hängen vom Dokument ab; eIDAS unterscheidet elektronische, fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen.
  • FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) — Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt in Deutschland alles rund um den Erwerb, Erhalt und Entzug der Fahrerlaubnis — von Klasseneinteilung über Prüfungsablauf bis zu MPU und Probezeit.
  • MPU — Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist die behördlich angeordnete Eignungs-Begutachtung — meist nach Führerschein-Entzug. Sie prüft Fahrtauglichkeit, Reflexion und Risiko-Verhalten.
  • OFSA 2 — OFSA 2 bezeichnet die zweite Stufe der Optimierten Fahrschulausbildung — ein vom BMVI verfolgtes Reformkonzept zur stärkeren Strukturierung der praktischen Ausbildung. Status, Umfang und Inkrafttreten variieren je nach Quelle.
  • Probezeit — Die Probezeit ist die zweijährige Bewährungsfrist nach Ersterteilung der Fahrerlaubnis. Verstöße werden in A- und B-Verstöße eingeteilt und können Aufbauseminar, Verlängerung oder Entzug nach sich ziehen.

Kategorie: Technik

GPS, Geofencing, Telematik.

  • DATEV-Export — Ein DATEV-Export erzeugt einen Buchungsstapel im DATEV-Format (früher EXTF) als CSV, meist gebündelt mit Beleg-PDFs — zum Import bei der Steuerkanzlei. Es ist ein reiner Datei-Export, keine direkte Cloud-Übertragung an DATEV.
  • Geofencing — Geofencing definiert virtuelle Zonen auf einer Karte. Ein dafür eingerichtetes System kann beim Betreten oder Verlassen einer Zone eine Aktion auslösen, etwa einen Hinweis anzeigen.
  • GPS-Pinning — Das Verankern eines Fehlers, Hinweises oder Übungsorts an einer exakten GPS-Koordinate. Beim GPS-Pinning wird nicht nur 'wann' ein Fehler passierte gespeichert, sondern 'wo' — abrufbar per StreetView.
  • GPS-Tracking — GPS-Tracking nutzt Satellitenortung, um Fahrzeugpositionen aufzuzeichnen. In der Fahrschule dient es der ortsbezogenen Dokumentation von Fahrstunden — z. B. zur Geo-Feedback-Auswertung in RoadReview.
  • Mandantenfähigkeit — Mandantenfähigkeit (Multi-Tenancy) bezeichnet Software, die viele Kunden (Mandanten) auf einer gemeinsamen Instanz betreibt und ihre Daten strikt voneinander trennt. Jede Fahrschule sieht ausschließlich ihre eigenen Daten.
  • OBD-Fehlerspeicher — Der OBD-Fehlerspeicher ist der Teil der On-Board-Diagnose, der standardisierte Fehlercodes (DTCs) eines Fahrzeugs speichert. Im Fuhrpark erscheinen offene Codes als Warn-Badge — ein Hinweis auf eine fällige Werkstatt-Prüfung.
  • Sprachmemo — Eine Sprachmemo ist eine kurze Audionotiz. In RoadReview Mobile hält sie die Erklärung des Fahrlehrers zu einer dokumentierten Situation für die spätere Nachbereitung fest.
  • Telematik — Telematik verbindet Telekommunikation und Informationstechnik, etwa zur Übertragung und Auswertung von Standort- und Fahrzeugdaten. RoadReview nutzt solche Daten für die Fahrstundendokumentation.
  • Trefferradius — Der Abstand in Metern, innerhalb dessen ein GPS-Punkt als 'getroffen' gewertet wird. Bei Übungsorten beträgt er 30 Meter: fährt ein Schüler näher als 30 m am POI vorbei, gilt er als abgefahren.
  • ZUGFeRD — ZUGFeRD (und das französische Pendant Factur-X) ist ein hybrides E-Rechnungsformat: ein PDF/A-3-Dokument mit eingebettetem, EN-16931-konformem XML. Menschen lesen das PDF, Buchhaltungssysteme den strukturierten Datensatz.

Kategorie: Betrieb

Audit, Lizenzen, Schülerakten.

  • AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) — Ein AVV ist der Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen Verantwortlichem (z. B. Fahrschule) und Auftragsverarbeiter (z. B. RoadReview). Er regelt Zwecke, Schutzmaßnahmen und Pflichten beim Verarbeiten personenbezogener Daten.
  • Fahrlehrerverband — Fahrlehrerverbände sind die berufsständischen Vertretungen der Fahrlehrer:innen in Deutschland — auf Landes- und Bundesebene (BVF). Sie bündeln Aus-/Fortbildung, politische Vertretung und Tarif-Themen.
  • Fahrschulsoftware — Fahrschulsoftware ist eine digitale Plattform, die den Betrieb einer Fahrschule abbildet — von Schülerverwaltung und Terminplanung über Theorie- und Praxisausbildung bis zu Rechnungswesen, Fuhrpark und Kommunikation in einem System.
  • Fahrschulverwaltungssoftware — Fahrschulverwaltungssoftware digitalisiert die Büro- und Verwaltungsarbeit einer Fahrschule: Stammdaten, Schüleraufnahme, Termine, Rechnungen, Personal und Dokumente — statt Excel-Listen und getrennter Insellösungen ein zentrales Cockpit.
  • Fahrten-Katalog — Schulinterne Bibliothek bewährter Fahrstunden-Routen. Fahrlehrer stellen Routen ein, Kollegen öffnen sie in Google Maps oder exportieren als GPX. Wissen bleibt in der Schule, auch wenn Lehrer wechseln.
  • Fuhrparkmanagement — Fuhrparkmanagement umfasst die Verwaltung der Fahrzeugflotte einer Fahrschule: Stammdaten und Führerscheinklassen je Fahrzeug, Kilometerstand, Verbrauchs- und Kostenrechnung sowie OBD-Fehlerspeicher-Warnungen aus den Fahrten.
  • Lizenzmodell — Ein Lizenzmodell beschreibt, wie der Zugang zu einer Software vereinbart und abgerechnet wird.
  • Online-Anmeldung — Online-Anmeldung ermöglicht Interessenten, sich über eine digitale Seite bei einer Fahrschule anzumelden. Klassenwahl, Aufnahmeentscheidung und Dokumente richten sich nach dem von der Schule eingerichteten Ablauf.
  • Prüfungsverwaltung — Prüfungsverwaltung erfasst Theorie- und Praxisprüfungen je Schüler und Ausbildung: Termin, prüfende Organisation, Versuchsnummer und Ergebnis. Sie unterstützt die Organisation und Dokumentation der Prüfungsversuche.
  • Schülerakte — Die Schülerakte bündelt Ausbildungsdaten und Unterlagen pro Fahrschüler, etwa Unterricht, Dokumente und Prüfungen. Der gesetzliche Ausbildungsnachweis ist ein Teil dieser Dokumentation.
  • SEPA-Lastschrift — Die SEPA-Lastschrift ist ein Einzugsverfahren, bei dem der Zahlungsempfänger fällige Beträge per erteiltem Mandat vom Konto der zahlenden Person einzieht. In der Fahrschule zieht die Schule so offene Rechnungen der Schüler:innen ein.
  • TÜV-Qualitätsaudit — „TÜV-Qualitätsaudit“ wird für Prüfungen einer Fahrschule verwendet. Die gesetzliche Überwachung nach § 51 FahrlG liegt bei der zuständigen Landesbehörde und umfasst Dokumentation, Ausstattung und Ausbildungsqualität.

Kategorie: Schüler

Reife, Quoten, Wiederholung.

  • Durchfallquote — Die Durchfallquote ist der Anteil nicht bestandener Prüfungen pro Erstantritt. Klasse B liegt 2024 in Deutschland bei rund 38 Prozent in der Praxis und über 35 Prozent in der Theorie — Tendenz steigend.
  • Nachschulung — Eine Nachschulung ist ein behördlich angeordneter oder pädagogisch empfohlener Kurs zur Aufarbeitung von Fahr-Kompetenz oder Verkehrs-Verstößen — z. B. Aufbauseminar für Fahranfänger:innen oder verkehrspsychologische Maßnahme.
  • Prüfungsreife — Prüfungsreife bezeichnet die fachliche Einschätzung des Ausbildungsstands vor einer Prüfung. Sie lässt sich nicht pauschal aus einer festen Stundenzahl oder einem App-Wert ableiten.
  • Wiederholungsprüfung — Eine Wiederholungsprüfung ist die erneute Theorie- oder Praxisprüfung nach Nichtbestehen. Frühestens nach zwei Wochen Sperrfrist möglich, vor der Praxis-Wiederholung in der Regel mit Auflage von Übungsstunden.

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