Ausbildungsfahrlehrer
Auch bekannt als: Fahrlehrer-Ausbilder
Ein Ausbildungsfahrlehrer ist ein:e Fahrlehrer:in mit Sonderqualifikation, der/die berechtigt ist, angehende Fahrlehrer:innen während der praktischen Ausbildung anzuleiten — geregelt im Fahrlehrergesetz.
Die Tätigkeit des Ausbildungsfahrlehrers ist im Fahrlehrergesetz (FahrlG) geregelt. Voraussetzungen sind insbesondere:
- mehrjährige Berufserfahrung als Fahrlehrer:in,
- erfolgreich absolvierte Zusatzqualifikation,
- aktive Tätigkeit in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule.
Ausbildungsfahrlehrer begleiten angehende Fahrlehrer:innen in der praktischen Phase ihrer Ausbildung, bevor diese die eigene Fahrlehrerlaubnis erlangen. Sie tragen damit Verantwortung für die Qualität der nächsten Generation an Fahrlehrer:innen.
Die Anerkennung als Ausbildungsfahrlehrer erfolgt durch die zuständige Erlaubnis-Behörde des jeweiligen Bundeslandes.
Quellen
Aktualisiert am