Recht

Ausbildungsfahrlehrer

Auch bekannt als: Fahrlehrer-Ausbilder

Ein Ausbildungsfahrlehrer ist ein:e Fahrlehrer:in mit Sonderqualifikation, der/die berechtigt ist, angehende Fahrlehrer:innen während der praktischen Ausbildung anzuleiten — geregelt im Fahrlehrergesetz.

Die Tätigkeit des Ausbildungsfahrlehrers ist im Fahrlehrergesetz (FahrlG) geregelt. Voraussetzungen sind insbesondere:

  • mehrjährige Berufserfahrung als Fahrlehrer:in,
  • erfolgreich absolvierte Zusatzqualifikation,
  • aktive Tätigkeit in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule.

Ausbildungsfahrlehrer begleiten angehende Fahrlehrer:innen in der praktischen Phase ihrer Ausbildung, bevor diese die eigene Fahrlehrerlaubnis erlangen. Sie tragen damit Verantwortung für die Qualität der nächsten Generation an Fahrlehrer:innen.

Die Anerkennung als Ausbildungsfahrlehrer erfolgt durch die zuständige Erlaubnis-Behörde des jeweiligen Bundeslandes.

Quellen

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