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AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)

Auch bekannt als: Auftragsverarbeitungsvertrag · Data Processing Agreement

Ein AVV ist der Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen Verantwortlichem (z. B. Fahrschule) und Auftragsverarbeiter (z. B. RoadReview). Er regelt Zwecke, Schutzmaßnahmen und Pflichten beim Verarbeiten personenbezogener Daten.

Art. 28 DSGVO verpflichtet jeden Verantwortlichen, der personenbezogene Daten von einem Dienstleister verarbeiten lässt, einen schriftlichen oder elektronischen Vertrag (AVV) abzuschließen. Pflichtinhalte:

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung,
  • Art und Zweck der Verarbeitung,
  • Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen,
  • technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen (TOMs),
  • Vorgaben zu Sub-Auftragsverarbeitern,
  • Lösch- und Rückgabe-Vereinbarungen nach Vertragsende.

Für Fahrschulen relevant, weil Schüler:innen-Daten besonders sensibel sind (Geburtsdaten, Adressen, ggf. Geo-Position, Audio-Aufnahmen). Ein sauberer AVV mit dem Software-Anbieter ist Pflicht — bei einem Audit fragt die Aufsichtsbehörde danach.

Quellen

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