TÜV-Qualitätsaudit
Auch bekannt als: Qualitätsaudit Fahrschule · Aufsichtsbesuch
„TÜV-Qualitätsaudit“ wird für Prüfungen einer Fahrschule verwendet. Die gesetzliche Überwachung nach § 51 FahrlG liegt bei der zuständigen Landesbehörde und umfasst Dokumentation, Ausstattung und Ausbildungsqualität.
Die gesetzliche Fahrschulüberwachung liegt bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde (§ 51 FahrlG). Sie kann dafür geeignete Personen oder Stellen einsetzen. Der Begriff „TÜV-Qualitätsaudit“ ist deshalb nicht mit einer bundesweit einheitlichen TÜV-Zuständigkeit gleichzusetzen.
Die Überwachung umfasst unter anderem:
- Aufzeichnungspflichten und Ausstattungsstandards,
- fachliche und pädagogische Qualität der Ausbildung,
- Unterrichtsräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge.
§ 51 sieht grundsätzlich eine Vor-Ort-Prüfung mindestens alle zwei Jahre vor und regelt auch Verlängerungen beziehungsweise Ausnahmen.
Die RoadReview-Verwaltung in Closed Beta bündelt Schülerunterlagen, Theorie-Anwesenheit und Prüfungsdaten. Tagesnachweise und Stundenaufstellungen lassen sich als PDF exportieren. Das ist keine Zusage einer bestimmten Vorbereitungszeit oder einer behördlichen Anerkennung sämtlicher Exporte.
Quellen
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