Autobahnfahrt
Auch bekannt als: Autobahn-Sonderfahrt
Die Autobahnfahrt ist eine der drei Sonderfahrt-Arten in Klasse B: Pflicht sind 4 Stunden auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. Geprüft werden Auf-/Abfahren, Spurwechsel, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand.
Die Autobahnfahrt deckt Pflicht-Inhalte für höhere Geschwindigkeiten und mehrspurige Fahrbahnen ab. Anlage 3 FahrschAusbO fordert mindestens 4 Stunden auf:
- Bundesautobahnen oder
- Kraftfahrstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen.
Schwerpunkte:
- Auffahren mit dem fließenden Verkehr (Beschleunigen auf Spurgeschwindigkeit, kein „Reinkriechen”),
- Spurwechsel mit Schulterblick und Blinker,
- Sicherheitsabstand bei höheren Geschwindigkeiten — bei 130 km/h sind das ca. 70 m,
- Verhalten an Anschlussstellen und Rastanlagen.
Schüler:innen, die in einer ländlichen Region ohne nahe Autobahn ausgebildet werden, fahren ihre Pflichtstunden teils an einem Stück nach längerer Anfahrt — das ist zulässig, solange die Pflichtstundenzahl erreicht wird.
Quellen
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