Praxis

Autobahnfahrt

Auch bekannt als: Autobahn-Sonderfahrt

Die Autobahnfahrt ist eine der drei Sonderfahrt-Arten in Klasse B: Pflicht sind 4 Stunden auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. Geprüft werden Auf-/Abfahren, Spurwechsel, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand.

Die Autobahnfahrt deckt Pflicht-Inhalte für höhere Geschwindigkeiten und mehrspurige Fahrbahnen ab. Anlage 3 FahrschAusbO fordert mindestens 4 Stunden auf:

  • Bundesautobahnen oder
  • Kraftfahrstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen.

Schwerpunkte:

  • Auffahren mit dem fließenden Verkehr (Beschleunigen auf Spurgeschwindigkeit, kein „Reinkriechen”),
  • Spurwechsel mit Schulterblick und Blinker,
  • Sicherheitsabstand bei höheren Geschwindigkeiten — bei 130 km/h sind das ca. 70 m,
  • Verhalten an Anschlussstellen und Rastanlagen.

Schüler:innen, die in einer ländlichen Region ohne nahe Autobahn ausgebildet werden, fahren ihre Pflichtstunden teils an einem Stück nach längerer Anfahrt — das ist zulässig, solange die Pflichtstundenzahl erreicht wird.

Quellen

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