Grundfahraufgabe
Auch bekannt als: Grundfahraufgaben
Grundfahraufgaben sind die in Anlage 7 FeV festgelegten Pflicht-Manöver der praktischen Prüfung — z. B. Rückwärtsfahren, Einparken, Bremsen aus höherer Geschwindigkeit, Wenden auf engem Raum.
Anlage 7 zur FeV legt für Klasse B mindestens drei Grundfahraufgaben fest, von denen typische Beispiele sind:
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus etwa 50 km/h,
- Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links oder rechts,
- Umkehren durch dreimaliges Wenden auf engem Raum,
- Parkieren quer (vorwärts oder rückwärts), längs (rückwärts) oder schräg.
Welche Grundfahraufgaben gefahren werden, entscheidet der/die Prüfer:in. In der Regel wird ein Übungsplatz, ein wenig befahrener Straßenabschnitt oder ein passender Parkplatz genutzt.
Grundfahraufgaben sind kein Selbstzweck — sie prüfen die Fahrzeug-Beherrschung unter kontrollierten Bedingungen, bevor die freie Fahrt im Verkehr beginnt.
Quellen
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