Praxis

Sicherheitsabstand

Auch bekannt als: Mindestabstand · Abstand zum Vordermann

Sicherheitsabstand ist der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, der in der Regel auch bei dessen plötzlichem Bremsen ein Anhalten dahinter ermöglicht (§ 4 StVO).

§ 4 Absatz 1 StVO verlangt einen Abstand, der in der Regel das Anhalten hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug ermöglicht, auch wenn dieses plötzlich bremst. Ein fester Meter- oder Sekundenwert für alle Pkw-Fahrsituationen steht dort nicht.

Geschwindigkeit, Straßenverhältnisse, Sicht und Wetter beeinflussen die nötige Fahrweise. Faustregeln ersetzen deshalb nicht die Beurteilung der konkreten Situation.

In RoadReview Mobile kann der Fahrlehrer eine Abstandssituation als Marker mit Ort und Zeit dokumentieren und durch ein Audiomemo erklären. Der Schüler kann die dokumentierte Stelle nach der Stunde wieder öffnen.

Quellen

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