Betrieb

Schülerakte

Auch bekannt als: Ausbildungsnachweis

Die Schülerakte bündelt Ausbildungsdaten und Unterlagen pro Fahrschüler, etwa Unterricht, Dokumente und Prüfungen. Der gesetzliche Ausbildungsnachweis ist ein Teil dieser Dokumentation.

Eine Schülerakte bündelt Ausbildungsinformationen und Unterlagen zu einem Fahrschüler. Der gesetzliche Ausbildungsnachweis ist ein bestimmter Teil dieser Dokumentation, nicht automatisch die gesamte Akte.

§ 31 FahrlG verlangt Aufzeichnungen zu Art, Inhalt, Umfang und Dauer der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie zu den unterrichtenden Fahrlehrern. Für diese Aufzeichnungen beträgt die Aufbewahrung fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Unterricht abgeschlossen wurde. § 6 FahrschAusbO regelt die Bescheinigung und Übergabe des Ausbildungsnachweises.

Die RoadReview-Verwaltung in Closed Beta bündelt im Schülerprofil unter anderem Dokumente, Theorie-Anwesenheit, Prüfungen, Rechnungen und Leistungen. Die Vollständigkeit der Akte hängt von den tatsächlich erfassten Ausbildungsdaten und Unterlagen ab.

Quellen

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