Theoriestunden-Pflicht
Auch bekannt als: Theorie-Pflichtstunden · Pflichtstunden Theorie
Klasse-B-Anwärter:innen müssen 14 Theorie-Doppelstunden absolvieren: zwölf Grundstoff plus zwei klassenspezifischer Zusatzstoff. Jede Doppelstunde hat 90 Minuten.
Die theoretische Ausbildung ist in Anlage 1 und Anlage 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) geregelt. Für Klasse B gilt:
- 12 Doppelstunden Grundstoff zu allen Klassen gemeinsam (Verkehrszeichen, Recht, Physik der Bewegung, etc.),
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B speziell zum Pkw,
- bei Zweitausbildung (z. B. nach Klasse A) reduziert sich der Grundstoff.
Eine Doppelstunde umfasst 90 Minuten Unterricht. Das Fehlen einzelner Pflichtstunden verzögert die Anmeldung zur Theorieprüfung — der TÜV verlangt einen vollständigen Ausbildungsnachweis.
Die Pflicht kann nicht durch Online-Selbststudium ersetzt werden; allerdings sind hybride Modelle mit Online-Theorieunterricht zunehmend zugelassen.
Quellen
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