BF17
Auch bekannt als: Begleitetes Fahren · Führerschein mit 17
BF17 ist das Begleitete Fahren ab 17: Klasse-B-Erwerb mit 17 Jahren, danach Pflicht-Begleitung durch eingetragene erfahrene Fahrer:innen bis zum 18. Geburtstag.
Beim Begleiteten Fahren ab 17 wird die Fahrerlaubnis für Klasse B beziehungsweise BE mit einer Begleitauflage erteilt. Vor dem 18. Geburtstag muss mindestens eine namentlich eingetragene Begleitperson mitfahren (§ 48a FeV).
Zu den Anforderungen an die Begleitperson gehören:
- mindestens 30 Jahre alt,
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Klasse-B-Fahrerlaubnis oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis,
- höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister zum maßgeblichen Antragszeitpunkt.
Die Prüfungsbescheinigung ersetzt zunächst den Führerschein. Mit 18 entfällt die Begleitauflage; den Kartenführerschein händigt die Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag aus.
Die BASt-Veröffentlichung „Sicherheitswirksamkeit des Begleiteten Fahrens ab 17“ (M 218, 2011) berichtet von weniger Unfallbeteiligungen ehemaliger BF17-Teilnehmer im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens als bei der gleichaltrigen Vergleichsgruppe. Das ist ein Ergebnis dieser Untersuchung, keine Garantie für einzelne Fahrer.
Quellen
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