Recht

E-Signatur

Auch bekannt als: elektronische Signatur · digitale Unterschrift · eIDAS

Eine E-Signatur besteht aus elektronischen Daten, die zum Unterzeichnen verwendet werden. Die Anforderungen hängen vom Dokument ab; eIDAS unterscheidet elektronische, fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen.

Der EU-Rahmen eIDAS unterscheidet elektronische, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat nach Artikel 25 eIDAS die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. § 126a BGB regelt die elektronische Form bei gesetzlich vorgeschriebener Schriftform.

Ob eine einfache Signatur für ein bestimmtes Dokument genügt, richtet sich nach dessen Anforderungen. Die Erfassung eines Namenszugs allein belegt keine qualifizierte Signatur.

In der RoadReview-Verwaltung in Closed Beta können Unterschriften erfasst, signierte PDFs und Scans abgerufen und Signaturen zurückgesetzt werden. Dokumentbezogene Token-Zugänge und widerrufbare Eltern-/Vertreter-Links ermöglichen externe Unterschriften in den vorgesehenen Signaturrollen. Das ist kein allgemeiner Zugriff auf die Schülerakte.

Quellen

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